ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
für Lieferung und Montage von Zäunen, Toren, Balkonen & Garagentoren
Aigner Solutions – Benjamin Aigner
(Stand: 22.01.2026)
- Unternehmerdaten
Aigner Solutions – Benjamin Aigner
Rudolf-Neskudla Straße 2, 2413 Berg, Österreich
E-Mail: office@aigner-solutions.at | Tel.: 0660 6414132
UID: ATU82910209
(im Folgenden „AN“ = Auftragnehmer) - Geltungsbereich, Kundengruppen
2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferung und/oder Montage von Zäunen, Toren, Balkonen, Garagentoren sowie Zubehör zwischen dem AN und seinen Kunden (im Folgenden „AG“ = Auftraggeber).
2.2 Verbraucher ist, wer nicht zum Zweck des Betriebs seines Unternehmens handelt. Unternehmer ist, wer im Rahmen seines Unternehmens handelt.
2.3 Für Verbraucher gelten zwingende Schutzvorschriften. Für Unternehmerkunden gelten ergänzend/abweichend die Regelungen gemäß diesen AGB (insb. zu Rügepflicht, Gewährleistung, Haftung, Gerichtsstand). - Vertragsabschluss, Unterlagen, Rangfolge
3.1 Angebote des AN sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch (i) schriftliche Annahme/Auftragsbestätigung des AN und (ii) Einlangen der vereinbarten Anzahlung zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
3.2 Maßgeblich sind (in dieser Reihenfolge): (1) schriftliches Angebot/Auftragsbestätigung, (2) technische Unterlagen/Skizzen, (3) diese AGB.
3.3 Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (E-Mail genügt). - Aufmaß, Planung, Freigabe
4.1 Der AN nimmt grundsätzlich selbst Maß. Grundlage der Ausführung sind das Aufmaß, das schriftliche Angebot sowie die vom AG freigegebenen Skizzen/Zeichnungen.
4.2 Der AG hat Skizzen/Zeichnungen und Leistungsbeschreibung vor Unterfertigung sorgfältig zu prüfen und freizugeben. Spätere Änderungen sind ggf. möglich, führen aber zu Terminverschiebungen und Mehrkosten.
4.3 Abweichungen aufgrund bauseitiger Gegebenheiten (z.B. unebener Untergrund, abweichende Mauer-/Sockelmaße, verborgene Einbauten) können eine Anpassung erfordern. Der AN informiert den AG, Mehrleistungen werden gesondert verrechnet. - Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der AG stellt sicher: freien und sicheren Zugang zur Baustelle, ausreichende Zufahrt/Abstellmöglichkeiten, sowie bauseitig erforderliche Voraussetzungen (z.B. tragfähiger Untergrund, Fundamente/Sockel soweit vereinbart, Freilegung/Markierung von Leitungen, Einhaltung von Sicherheitsvorschriften).
5.2 Bei reiner Lieferung „Bordsteinkante“ unterstützt der AG auf Verlangen angemessen beim Abladen. Erforderliche Zusatzhilfen (z.B. mehrere Träger, Hebegeräte) werden – sofern nicht im Angebot enthalten – gesondert verrechnet.
5.3 Genehmigungen, behördliche Auflagen und gemeindespezifische Vorschriften (z.B. Zaun-/Torhöhen, Einfriedungsbestimmungen) sind vom AG auf eigene Kosten zu klären und einzuhalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. - Preise, Leistungsumfang
6.1 Preise ergeben sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
6.2 Nicht im Angebot enthaltene Leistungen (Mehrleistungen) werden nur nach Abstimmung ausgeführt und nach Aufwand verrechnet.
6.3 Typische Mehrleistungsgründe: verborgene Hindernisse im Erdreich (z.B. Beton/Steine/Alt-Fundamente), geänderte Kundenwünsche (z.B. Sockelhöhe), zusätzliche Stemmarbeiten, Wartezeiten wegen fehlender Mitwirkung. - Zahlungsbedingungen (50/50), Anzahlung, Fälligkeit
7.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten: 50% Anzahlung bei Auftragserteilung (bzw. Rechnungslegung/Anzahlungsrechnung), 50% nach Fertigstellung und Abnahme (Abnahmeprotokoll).
7.2 Der AN beginnt mit Bestellung/Produktion/Disposition grundsätzlich erst nach Einlangen der Anzahlung. Liefer- und Montagefristen verschieben sich entsprechend.
7.3 Rechnungen sind – sofern nicht anders angegeben – binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
7.4 Der AN ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Leistungen zurückzuhalten, bis fällige Beträge bezahlt sind. - Zahlungsverzug, Mahnspesen, Verzugszinsen
8.1 Bei Zahlungsverzug des AG ist der AN berechtigt, Verzugszinsen und notwendige zweckentsprechende Betreibungskosten zu verrechnen.
8.2 Gegenüber Verbrauchern gelten gesetzliche Verzugszinsen (derzeit 4% p.a.), gegenüber Unternehmern gesetzliche Verzugszinsen (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie – bei Unternehmern – ein Pauschalbetrag von 40 EUR als Entschädigung für Betreibungskosten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
8.3 Mahnspesen können in angemessenem Umfang verrechnet werden, soweit diese der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienen. - Liefer- und Montagetermine, höhere Gewalt, Wetter
9.1 Liefer- und Montagetermine sind – sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart – unverbindliche Zieltermine.
9.2 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des AN (z.B. Lieferverzögerungen von Zulieferern, Witterung, behördliche Maßnahmen, Streik, höhere Gewalt) berechtigen zu angemessener Terminverschiebung; Ansprüche des AG daraus sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Bei witterungsbedingter Unmöglichkeit/Unzumutbarkeit der Montage wird ein Ersatztermin vereinbart. - Lieferung „Bordsteinkante“, Gefahrübergang
10.1 Bei vereinbarter reiner Lieferung erfolgt diese grundsätzlich bis Bordsteinkante.
10.2 Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Beschädigung erst mit Übergabe an den Verbraucher über.
10.3 Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer/Spediteur bzw. mit Bereitstellung zur Abholung auf den AG über. - Montage, Elektroarbeiten
11.1 Montageleistungen erfolgen durch den AN und/oder von ihm beauftragte Subunternehmer.
11.2 Bei elektrischen Antrieben nimmt der AN – sofern beauftragt – die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung des Antriebs vor. Elektroanschlussarbeiten (z.B. Zuleitung, Absicherung, Anschluss an Hausinstallation) sind vom befugten Elektriker des AG auszuführen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Für Schäden aus unsachgemäßem Anschluss durch Dritte haftet der AN nicht. - Abnahme, Abnahmeprotokoll, Restzahlung
12.1 Nach Fertigstellung erfolgt eine Abnahme mittels Abnahmeprotokoll (inkl. Fotodokumentation).
12.2 Ist der AG trotz Terminvereinbarung nicht anwesend, ist der AN berechtigt, die Abnahme einseitig zu protokollieren und dem AG zu übermitteln (E-Mail ausreichend). Der AG hat erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 7 Tagen ab Übermittlung, schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Leistung als abgenommen, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.
12.3 Mit Abnahme ist die Restzahlung fällig. - Rücktritt/Widerruf (Verbraucherinformationen)
13.1 Verbraucher können bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten, soweit kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt (siehe Widerrufsbelehrung).
13.2 Kein Rücktrittsrecht besteht insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (Maßanfertigungen). Für solche Aufträge ist eine Stornierung nach Produktions-/Bestellstart grundsätzlich ausgeschlossen.
13.3 Bei Standardwaren kann ein Rücktrittsrecht bestehen. Beginnt der AN auf ausdrückliches Verlangen des Verbrauchers vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Leistung, gelten die gesetzlichen Regelungen zu Wertersatz/ Entgeltanspruch (siehe Widerrufsbelehrung).
13.4 Die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind Bestandteil/Anhang dieser AGB. - Stornierung/Kündigung durch den Auftraggeber außerhalb gesetzlicher Rechte
14.1 Eine freie Stornierung wird nicht eingeräumt.
14.2 Kündigt/storniert der AG einen Auftrag ohne gesetzliches Rücktrittsrecht und ohne vom AN zu vertretenden Grund, so hat der AG dem AN die bis dahin erbrachten Leistungen (z.B. Aufmaß/Planung) und bereits ausgelöste Bestellungen (insbesondere Maßware) sowie sonstige nachweisliche Kosten zu ersetzen. Eine geleistete Anzahlung wird hierauf angerechnet. - Gewährleistung, Mängel
15.1 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
15.2 Gegenüber Unternehmern gilt: Der AG hat die Leistung unverzüglich zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt. Gewährleistungsansprüche verjähren – soweit gesetzlich zulässig – binnen 12 Monaten ab Abnahme. Primär steht dem AN das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu.
15.3 Herstellergarantien bestehen nur, soweit der jeweilige Hersteller eine solche gewährt. Der AN gewährt keine darüber hinausgehende Garantie, sofern nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt. - Haftung
16.1 Der AN haftet gegenüber Verbrauchern nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.2 Gegenüber Unternehmern haftet der AN – soweit gesetzlich zulässig – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausgenommen Personenschäden.
16.3 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und reine Vermögensschäden haftet der AN gegenüber Unternehmern nicht, soweit gesetzlich zulässig.
16.4 Eine allfällige Haftung ist gegenüber Unternehmern der Höhe nach mit dem Auftragswert (netto) begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. - Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung des AN. - Alternative Streitbeilegung (AStG)
18.1 Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an eine anerkannte Alternative Streitbeilegungsstelle (AS-Stelle) zu richten.
18.2 Der AN ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer AS-Stelle teilzunehmen.
18.3 Zuständige allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Österreich (sofern im Einzelfall zuständig):
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Flachgasse 30/2. OG, 1150 Wien
Tel.: +43 1 890 63 11
E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at
Web: www.verbraucherschlichtung.at - Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
19.2 Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – 2413 Berg.
19.3 Gerichtsstand für Unternehmer ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz des AN.
19.4 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
3) Anhang: Widerrufsbelehrung (B2C) + Muster-Widerrufsformular
ANHANG 1 – WIDERRUFSBELEHRUNG (für Verbraucher) - Widerrufsrecht
Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie einen Fernabsatzvertrag (z.B. per E-Mail) oder einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag (z.B. bei Ihnen zu Hause) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen, sofern kein gesetzlicher Ausschlussgrund vorliegt.
20.1 Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage:
bei Dienstleistungsverträgen: ab dem Tag des Vertragsabschlusses,
bei Kaufverträgen über Waren: ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter (der nicht Beförderer ist) die Waren erhalten hat,
bei Lieferung mehrerer Waren/Teillieferungen: ab Erhalt der letzten Ware/Teillieferung.
20.2 Ausübung des Widerrufs
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Aigner Solutions – Benjamin Aigner, Rudolf-Neskudla Straße 2, 2413 Berg, office@aigner-solutions.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per E-Mail oder Brief) über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
20.3 Folgen des Widerrufs (allgemein)
Wenn Sie widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (ausgenommen Mehrkosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben). Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
20.4 Rücksendung von Waren (soweit anwendbar)
Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
20.5 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist (Montage/Service)
Verlangen Sie ausdrücklich, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, und widerrufen Sie danach, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen entspricht.
20.6 Ausschluss des Widerrufsrechts bei Maßanfertigungen
Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen
ANHANG: MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR (für Verbraucher)
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
Aigner Solutions
Benjamin Aigner
Rudolf-Neskudla Straße 2, 2413 Berg, Österreich
E-Mail: office@aigner-solutions.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über
den Kauf der folgenden Waren () / die Erbringung der folgenden Dienstleistung ():
Bestellt am () / erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.